Ihr Sachverständiger

Als vereidigter Sachverständiger der HWK Braunschweig habe ich mich verpflichtet, die gewissenhafte Erfüllung meiner Obliegenheiten wahrzunehmen. Ich habe die Sachverständigenordnung anerkannt. Dies wurde schriftlich fixiert. Ich habe mich weiter zur Wahrung der Datengeheimnisse nach §5 NDSG verpflichtet.

Als vereidigter Sachverständiger bin ich folgende Verpflichtungen eingegangen:

  • Besondere Sachkunde im Fach
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Objektivität
  • Schweigepflicht
  • Pflicht zur Gutachtenerstellung

Aufgaben eines Sachverständigen:

  • Im privaten Bereich fachliche Beratung zu geben, unter der Zielsetzung, Streitigkeiten aus fachlicher Unkenntnis des Endverbrauchers zu vermeiden bzw. zu schlichten, oder aber berechtigte Beanstandungen fachlich zu belegen
  • Um Richtern in Rechtsstreitverfahren zu helfen, unter fachlich-technischen Gesichtspunkten ein richtiges Urteil zu fällen (Helfer des Gerichts)
  • Baubegleitung und Bauabnahmen
  • Durchführung von Beweissicherungen
  • Erarbeitung von Lösungsvorschlägen bei schwierigen Konstruktionen

Der vereidigte Sachverständige ist somit als „Vertrauensperson“ auf und am Dach zu sehen